Ehrenordnung

Ordnung über die Verleihung von Ehrungen

 

§ 1 Der Pferde-Sport-Verband Rheinland-Nassau e. V. (PSVRN) kann Verdienste um die

Förderung des Reit- und Fahrsports und besondere reitsportliche Leistungen durch

Ehrungen würdigen.

 

§ 2Es können folgende Auszeichnungen vergeben werden:

1. für besondere Verdienste die

Ehrennadel des PSVRN in Gold und Ehrenurkunde (helle Urkunde)

2. für besondere reitsportliche Leistungen das

Leistungsehrenzeichen des PSVRN in Gold und Ehrenurkunde (helle Urkunde)

3. für besondere Verdienste um den Reitsport die

Ehrenurkunde des PSVRN (blaue Urkunde)

 

§ 3 Die Ehrennadel sowie das Leistungsabzeichen des Verbandes wird an Einzelpersonen verliehen,

die Mitglieder der Vereine des PSVRN sind. Sie erhalten zudem die Ehrenurkunde des PSVRN

(helle Urkunde)

In begründeten Ausnahmefällen kann diese Ehrung auch durch Vorstandsbeschluss Förderern

des Reitsports zuteilwerden, die nicht Mitglieder eines Vereins des PSVRN sind.

Die Ehrenurkunde des Verbandes kann an Personen sowie Vereine verliehen werden (blaue

Urkunde).

 

§ 4 Voraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel des PSVRN in Gold:

a) für besondere Verdienste um den Reitsport innerhalb des PSVRN, wobei von

einer mindestens 15-jährigen Tätigkeit im Verband ausgegangen wird.

 

§ 5 Die Ehrenauszeichnungen werden auf Antrag verliehen.

Der Antrag ist ausreichend zu begründen und sollte wenigstens 12 Wochen vor dem

beabsichtigten Verleihungstermin bei der Geschäftsstelle des PSVRN eingereicht werden.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand des PSVRN.

Die Verleihung der Ehrennadel wird während der ordentlichen Mitgliederversammlung des

PSVRN vorgenommen. Ausnahmen sind begründet möglich.

Die Ehrennadel des Verbandes wird als Anstecknadel und Ehrenurkunde (helle Urkunde)

verliehen.

 

§ 9 Das Leistungsehrenzeichen bleibt ausdrücklich Aktiven vorbehalten.

 

§ 10 Voraussetzungen für die Verleihung des Leistungsehrenzeichens des PSVRN in Gold:

a) für besondere Erfolge bei Olympiaden, Welt-, Europa- oder

Deutschen Meisterschaften.

b) bei Verleihung des Deutschen Reiterabzeichens in Gold.

 

§ 11 Der Vorschlag für die Verleihung des Leistungsehrenzeichens kann nur von einem

Vorstandsmitglied eines Mitgliedsvereins an den PSVRN gerichtet werden. Über den

Antrag entscheidet der Verbandsvorstand.

Die Verleihung des Leistungsehrenzeichens wird bei den Verbandsmeisterschaften

Rheinland-Nassau oder einer Pferdeleistungsschau der Kategorie A innerhalb des Verbandes

oder in einer ordentlichen Mitgliederversammlung des PSVRN oder einer sonstigen

offiziellen Veranstaltung des PSVRN vorgenommen.

Das Leistungsehrenzeichen wird als Anstecknadel und Ehrenurkunde (helle Urkunde)

verliehen.

 

§ 14 Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenurkunde des PSVRN:

a) Für besondere Verdienste um den Reitsport.

b) Jubiläen von Vereinen oder deren Abteilungen.

Die Verleihung der Ehrenurkunde (blaue Urkunde) wird auf Antrag Mitgliedern oder Personen

des PSVRN verliehen.

Der Antrag ist ausreichend zu begründen und sollte wenigstens 12 Wochen vor dem

beabsichtigten Verleihungstermin bei der Geschäftsstelle des PSVRN eingereicht werden.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand des PSVRN.

Die Verleihung einer Ehrenurkunde kann während der ordentlichen Mitgliederversammlung

des PSVRN vorgenommen oder an anderen offiziellen Veranstaltungen übergeben werden.

Ausnahmen sind begründet möglich.

 

Vereinsjubiläum

Zum 25.-, 50.-, 75.-, 100-jährigen Bestehens eines Vereins, der Mitglied im PSVRN ist, erhält

dieser eine Ehrenurkunde (blaue Urkunde) und einen Zuschuss durch den PSVRN für :

25 Jahre – 100 €; 50 Jahre – 200 €; 75 Jahre – 250 €; 100 Jahre – 300 €

Zuschüsse und oder Ehrenurkunden müssen durch die Vereine erbeten werden.

 

Stand 08.2025

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